Wie Vorahnungen sich bestätigen. In meinem Beitrag „Der Witz“ schon dargestellt hat die Reaktion meiner mich liebenden Nachbarin nicht lange auf sich warten lassen. Mit Anwaltlichen Schreiben vom 29.05.2013 wurde ich dazu aufgefordert ein entsprechenden Nachweis zu erbringen aus dem hervorgeht, dass das Abwasserrohr meiner Nachbarin sach- und fachgerecht verfüllt und verschlossen wurde und ich nicht mehr über das Grundstück meiner Nachbarin entwässere.
Gut das im Abnahmeprotokoll der Stadtentwässerung festgehalten wurde das den Bauarbeiter das betreten des Grundstücks untersagt wurde. Damit konnte das Rohr zwar nur auf meiner Seite verschlossen werden, was aber für den Mitarbeiter der Stadt absolut in Ordnung war.
Wenn Sie trotz dieser dürftigen Sachlage dieses vor Gericht klären möchte werde ich Ihr diesmal in keiner weise entgegen kommen. Es gibt Menschen die lernen es nur auf die harte Tour.
Die Spiele mögen beginnen !